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Infos zur Exmatrikulation in Benediktbeuern

Absolvent:innen werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, indem sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. Wenn die Exmatrikulation nach Ausstellung des Zeugnisses während des Semesters erfolgen soll, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Bei vorzeitigem Abbruch des Studiums oder Exmatrikulation während des Semesters bitte den vollständig ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation an das Studierendensekretariat schicken. Bitte nicht vergessen, das Kopierguthaben abzurechnen und Außenstände in der Bibliothek zu begleichen.

Antrag auf Exmatrikulation

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Weitere Informationen

Beurlaubung vom Studium

Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung).

Bescheinigungen und Adressänderung

Ihre Adresse hat sich geändert? Sie können Ihre neuen Adressdaten jederzeit über das Hochschulportal der KSH eingeben.

Die Rückmeldung in Benediktbeuern

Allgemeine Informationen rund um das Thema Rückmeldungen, Rückerstattungen und Befreiungsmöglichkeit.