Beurlaubung vom Studium
Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung).
Absolvent:innen werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, indem sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. Wenn die Exmatrikulation nach Ausstellung des Zeugnisses während des Semesters erfolgen soll, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Bei vorzeitigem Abbruch des Studiums oder Exmatrikulation während des Semesters bitte den vollständig ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation an das Studierendensekretariat schicken. Bitte nicht vergessen, das Kopierguthaben abzurechnen und Außenstände in der Bibliothek zu begleichen.