Rückgemeldet ist entsprechend § 10, Abs. 2 in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der KSH, wer bis zum offiziellen Zahlungstermin alle Beiträge für das kommende Semester bezahlt hat.
Zahlungsfrist für das Wintersemester: 01.09.
Zahlungsfrist für das Sommersemester: 15.02.
Diese Beiträge erhebt die KSH gemäß Art. 95 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz für das Studierendenwerk und führt sie an dieses ab. Die Höhe dieser Beiträge legt das Studierendenwerk durch Satzung fest.
Der Geldeingang für das Wintersemester 2026/27 muss bis spätestens 01.09.2026 erfolgt sein und beträgt für Benediktbeuern 97,00 Euro:
Wichtiger Hinweis: Nur bei Angabe der richtigen und vollständigen Matrikel-Nummer im Verwendungszweck der Überweisung kann eine Zuordnung der Zahlung erfolgen. Der fällige Beitrag ist fristgerecht auf folgendes Konto zu überweisen.
Überweisungen sind ab jetzt möglich:
Zahlungsempfänger: Kath. Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern
IBAN: DE98750903000002163594
BIC: GENODEF1M05
Bank: Liga Bank
Betrag: 97,00 Euro
Verwendungszweck: Ihre Matr.Nr, StWB - WiSe 2026/27, Ihr Name
Eine Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag ist nicht möglich.
Eine Rückerstattung erfolgt,
Andrea Huber
+49 8857 88-503
sekretariat.bb(at)ksh-m.de
Katholische Stiftungshochschule München
Campus Benediktbeuern
Don-Bosco-Str. 1
83671 Benediktbeuern