Rückgemeldet ist entsprechend § 10, Abs. 2 in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der KSH, wer bis zum offiziellen Zahlungstermin alle Beiträge für das kommende Semester bezahlt hat.
Zahlungsfrist für das Wintersemester: 01.09.
Zahlungsfrist für das Sommersemester: 15.02.
Diese Beiträge erhebt die KSH gemäß Art. 95 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz für das Studierendenwerk und führt sie an dieses ab. Die Höhe dieser Beiträge legt das Studierendenwerk durch Satzung fest.
Der Geldeingang für das Sommersemester 2026 muss bis spätestens 15.02.2026 erfolgt sein und beträgt für Benediktbeuern 97,00 Euro:
Wichtiger Hinweis: Nur bei Angabe der richtigen und vollständigen Matrikel-Nummer im Verwendungszweck der Überweisung kann eine Zuordnung der Zahlung erfolgen. Der fällige Beitrag ist fristgerecht auf folgendes Konto zu überweisen.
Überweisungen sind ab jetzt möglich:
Zahlungsempfänger: Kath. Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern
IBAN: DE98750903000002163594
BIC: GENODEF1M05
Bank: Liga Bank
Betrag: 97,00 Euro
Verwendungszweck: Ihre Matr.Nr, Solidar & StWB - SoSe 2026, Ihr Name
Eine Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag ist nicht möglich.
Eine Rückerstattung erfolgt,
Andrea Huber
+49 8857 88-503
sekretariat.bb@ksh-m.de
Katholische Stiftungshochschule München
Campus Benediktbeuern
Don-Bosco-Str. 1
83671 Benediktbeuern