Beurlaubung vom Studium
Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung).
Ihre Adresse hat sich geändert? Sie können Ihre neuen Adressdaten jederzeit über das Campusportal eingeben. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse dort aktuell halten. Auch haben Sie hier die Möglichkeit, sich Ihre relevanten Studienbescheinigungen aufzurufen und auszudrucken. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Studierendensekretariat wenden.
Falls sich Ihr Nachname ändert, bitten wir Sie, die Namensänderung per E-Mail im Studierendensekretariat bekanntzugeben. Eine Kopie der Heiratsurkunde oder Bestätigung der Namensänderung muss beigefügt oder im Studierendensekretariat abgegeben werden.