Beurlaubung vom Studium
Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung).
Absolvent:innen werden zum Ende des Semesters ohne Antrag exmatrikuliert, nachdem sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Die Exmatrikulationsbescheinigungen werden mit dem Zeugnis ausgegeben oder nach der Zeugnisausgabe vom Studierendensekretariat verschickt.
Bei Abbruch des Studiums oder Hochschulwechsel muss ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Den ausgefüllten Antrag bitte per E-Mail an das Studierendensekretariat schicken oder persönlich abgeben.