Informationen zur Exmatrikulation
Absolvent:innen werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, indem sie die Abschlussprüfung bestanden haben.
Wenn Sie sich für ein Semester beurlauben lassen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Infoblatt zur Beurlaubung.