Laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Beeinträchtigt studieren (2023) sind 16 % aller Studierenden in Deutschland gesundheitlich beeinträchtigt. Bei den wenigsten ist die Beeinträchtigung allerdings sofort wahrnehmbar.
Entsprechend der Definition im SGB IX § 2 sind Menschen behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ Dies umfasst neben körperlichen Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen auch psychische Beeinträchtigungen, Teilleistungsstörungen wie z. B. eine Legasthenie und weitere Erkrankungen (z. B. chronisches Fatigue-Syndrom aufgrund einer Tumorerkrankung).
Als Hochschule ist es unsere Aufgabe, Studierende zu unterstützen, die physisch oder psychisch beeinträchtigt sind.