Im Prüfungsamt der KSH München finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Anliegen rund um Prüfungen sowie um die Anerkennung von bisherigen Studienleistungen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich – sprechen Sie uns einfach an.
Die Studien- und Prüfungsordnungen (StuPo) finden Sie unter Rechtsgrundlagen.
Standards, Tipps und Vorlagen für Ihre Hausarbeiten, Referate oder Abschlussarbeiten haben wir in KSHplus für Sie gesammelt.
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt direkt im Prüfungsamt München bzw. im Prüfungsamt Benediktbeuern. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei Fragen. Zu den wichtigen Terminen und Fristen
Die Notenbekanntgabe erfolgt über das Campusportal. Die Zugangsdaten zum Portal erhalten Sie mit der Immatrikulation.
Unser Prüfungsamt am Campus München beantwortet alle wichtigen Fragen in den FAQs in KSHplus rund um Prüfungen und Abschlussarbeiten.
Für Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland oder an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, kann im Prüfungsamt ein Antrag auf Anrechnung bzw. Anerkennung gestellt werden. Der Antrag wird der Prüfungskommission vorgelegt und dort entschieden.
In einzelnen Studiengängen gibt es dazu noch besondere Rahmenlinien, doch im Grundsatz richtet sich die Möglichkeit zur Anrechnung von akademischen Leistungen nach Art. 86 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Weitere Informationen erhalten Sie im Bewerbungsprozess in unserem Online-Bewerbungsportal.
Anrechenbare Studienleistungen können erfolgreich abgeschlossene Module bzw. Lehrveranstaltungen aus zertifizierten Studiengängen sowie außerhochschulische Qualifikationen aus beruflichen Aus- und Fortbildungen sein, wenn diese zertifiziert und ECTS-Punkte ausgewiesen sind.
Informationen zur Antragstellung:
So geht es nach der Antragstellung weiter:
Nachdem Sie Ihren Antrag im Prüfungsamt eingereicht haben wird dieser an die zuständigen Modulbeauftragten weitergeleitet. Die Modulbeauftragten führen die fachbezogene bzw. inhaltliche Prüfung Ihres Antrages durch. Nach der inhaltlichen Prüfung geht Ihr Antrag weiter an die Prüfungskommission, die den Anerkennungsvorschlag der Modulbeauftragten und die zugehörige Begründung noch einmal prüft.
Stimmt die Prüfungskommission dem Vorschlag der Modulbeauftragten zu, ist das Anrechnungsverfahren abgeschlossen und Sie erhalten vom Prüfungsamt eine Mail mit Ihrem Bescheid zu Ihrem Anrechnungsantrag. Dieser Bescheid ist gültig – über die Begründung hinausgehende Informationen zu Hintergründen der Entscheidung können wir Ihnen nicht mitteilen. Sind sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie einen offiziellen Widerspruch an die Prüfungskommission richten, die ein mögliches Widerspruchsverfahren bearbeitet.
Informieren Sie sich vor der Antragstellung gerne in unserer digitalen „Anerkennungssprechstunde“:
Die Sprechstunde findet jeweils zum Start des Wintersemesters statt. Wir informieren Sie rechtzeitig über die nächsten Termine.
Melden Sie sich bitte jeweils bis spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Sprechstundentermin unter fakultaet.sozialearbeit.muc@ksh-m.de für die Anerkennungssprechstunde an, um die Zugangsdaten zu erhalten.
Thomas Schmitz
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8419
thomas.schmitz@ksh-m.de
Ausgefüllte Formblätter zur Anrechnung von Studienleistungen sind unterschrieben bis Montag, 15.11. per E-Mail im Prüfungsamt einzureichen. Formular zum Download: Anerkennung von Studienleistungen
Zusammen mit dem Antrag ist eine Kopie des Zeugnisses einzureichen, das die erbrachte Studienleistung bestätigt. Bei mehreren Anträgen genügt die eine Zeugniskopie.
Hinweis:
Es obliegt Ihnen, die Informationen zu Inhalt, Lern- und Kompetenzzielen und zum Umfang von erbrachten Studienleistungen, soweit das möglich ist, sowie die entsprechenden Informationen zu dem Modul, das anerkannt werden soll, im Antrag anzugeben. Gemäß der Lissabon-Konvention, Art. 2, Abs.1 und 2 basiert die Anerkennung auf angemessenen Informationen über die erbrachten Studienleistungen, d.h. ein einfacher Auszug aus einem Studienbuch (Transcript of Records) reicht zur Einschätzung nicht aus.
Für bestimmte Tätigkeiten im sozialen Bereich verlangen Arbeitgeber eine Bestätigung über die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog:in oder Kindheitspädagog:in. Die staatliche Anerkennung bestätigt, dass die fachliche Eignung für eine hoheitliche Tätigkeit als Fachkraft in der sozialen Arbeit im Sinn der jeweiligen Sozialgesetzbücher (z. B. § 72 SGB VIII) gegeben ist. Diese Bestätigung erfolgt auf der Grundlage des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetzes – BaySozKiPädG.
Bitte beachten Sie, dass wir Bestätigungen über die staatliche Anerkennung ausschließlich für Absolvent:innen (Studiengänge Soziale Arbeit und Bildung und Erziehung im Kindesalter) der KSH ausstellen.
Bachelorurkunden vom 30.09.2016 und später enthalten bereits die Bestätigung über die staatliche Anerkennung auf der Bachelorurkunde.
Um Ihnen die Bestätigung ausstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Bitte scannen Sie die Unterlagen ein und sende Sie diese per E-Mail an angelika.strobl@ksh-m.de.
Für die Ausstellung der Bestätigung ist das Vorlegen des Führungszeugnisses an der Hochschule nicht erforderlich.
Bitte überweisen Sie zudem die Gebühr von 10,00 Euro auf folgendes Konto:
Falls sie eine Zusendung per Post wünschen:
Sobald Ihre Unterlagen und ein Hinweis unserer Finanzabteilung über die Einzahlung der Gebühr vorliegen, stellen wir Ihnen gerne die Bestätigung über die staatliche Anerkennung aus.
Angelika Strobl
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8253
angelika.strobl@ksh-m.de
Das Prüfungsamt befindet sich im Sockelgeschoss des Ellen-Amman-Seminarhauses in den Räumen 13.S04 und 13.S05. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Ihre Ansprechpersonen.
Das Prüfungsamt München ist an folgenden Tagen geöffnet:
Soziale Arbeit, Studienabschnitt I + II
Angelika Strobl
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8253
angelika.strobl@ksh-m.de
Soziale Arbeit, Studienabschnitt III
Angelica Feliciano
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8254
angelica.feliciano@ksh-m.de
Kindheitspädagogik; Kindheitspädagogik berufsbegleitend/ digital; BEFAS (+)
Ursula von Luxburg
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8220
ursulavon.luxburg@ksh-m.de
Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben; Angewandte Bildungswissenschaften/ Pädagogik; Soziale Arbeit als Wissenschaft und Profession
Ursula von Luxburg
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8220
ursulavon.luxburg@ksh-m.de
Pflegepädagogik, Pflege dual, Pflege B.Sc., Healthcare-Management, Hebammenkunde
Mawuko Gabriele Tomfeah
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8221
mawuko.tomfeah@ksh-m.de
Angewandte Versorgungsforschung, Bildung und Bildungsmanagement im Gesundheitssystem
Mawuko Gabriele Tomfeah
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8221
mawuko.tomfeah@ksh-m.de
Anmeldung und Abgabe Bachelor- und Masterarbeiten (Soziale Arbeit, Studiengänge der Fakultät Gesundheit und Pflege); staatliche Prüfungen Hebammenkunde und Pflege B.Sc.
Kathrin Hackl
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8266
kathrin.hackl@ksh-m.de
Leitung Studienservice II
Thomas Schmitz
Leitung Prüfungsamt München
+49 89 48092-8419
thomas.schmitz@ksh-m.de
Das Prüfungsamt befindet sich im 1. Stock im Raum N 117 auf unserem Campus Benediktbeuern. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Ihre Ansprechpersonen.
Das Prüfungsamt Benediktbeuern ist an folgenden Tagen geöffnet:
Gabriele Schlieper und Petra Van den Heuvel
pruefungsamt.bb@ksh-m.de
Gabriele Schlieper
+49 8857 88-502
Petra Van den Heuvel
+49 8857 88-545