1. Prüfungsamt

Prüfungsamt der KSH München

Im Prüfungsamt der KSH München finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Anliegen rund um Prüfungen sowie um die Anerkennung von bisherigen Studienleistungen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich – sprechen Sie uns einfach an.

Im Pruefungsamt der KSH Muenchen finden Sie Antworten
FAQ

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten

Die Studien- und Prüfungsordnungen (StuPo) finden Sie unter Rechtsgrundlagen.

Standards, Tipps und Vorlagen für Ihre Hausarbeiten, Referate oder Abschlussarbeiten haben wir in KSHplus für Sie gesammelt.

Der Prüfungszeitraum ist üblicherweise am Ende des Semesters, in den Wochen vor der vorlesungsfreien Zeit. Zu den wichtigen Terminen und Fristen

Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt direkt im Prüfungsamt München bzw. im Prüfungsamt Benediktbeuern. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei Fragen. Zu den wichtigen Terminen und Fristen

Die Notenbekanntgabe erfolgt über das Campusportal. Die Zugangsdaten zum Portal erhalten Sie mit der Immatrikulation.
 

Alle Prüfungen dürfen zweimal wiederholt werden. Bitte beachten Sie die genauen Vorgaben zur Wiederholung von Prüfungen in

Unser Prüfungsamt am Campus München beantwortet alle wichtigen Fragen in den FAQs in KSHplus rund um Prüfungen und Abschlussarbeiten.

Anerkennung

Anerkennung von früheren Studienleistungen

Für Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland oder an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, kann im Prüfungsamt ein Antrag auf Anrechnung bzw. Anerkennung gestellt werden. Der Antrag wird der Prüfungskommission vorgelegt und dort entschieden.  

In einzelnen Studiengängen gibt es dazu noch besondere Rahmenlinien, doch im Grundsatz richtet sich die Möglichkeit zur Anrechnung von akademischen Leistungen nach Art. 86 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Weitere Informationen erhalten Sie im Bewerbungsprozess in unserem Online-Bewerbungsportal.

Anrechenbare Studienleistungen können erfolgreich abgeschlossene Module bzw. Lehrveranstaltungen aus zertifizierten Studiengängen sowie außerhochschulische Qualifikationen aus beruflichen Aus- und Fortbildungen sein, wenn diese zertifiziert und ECTS-Punkte ausgewiesen sind.

Informationen zur Antragstellung:

  • Anträge auf anzurechnende Studienleistungen sollten im ersten Semester gestellt werden. Daraus entsteht die beste Planungsperspektive. Grundsätzlich ist es aber in jedem Semester möglich, einen solchen Antrag zu stellen.
    Ob vorausgehende Studienleistungen auf Module an der KSH angerechnet werden können, hängt von der Vergleichbarkeit der Inhalte, der Lern- und Kompetenzziele und des Workloads ab. Zentraler Punkt ist die Feststellung, dass zwischen der erbrachten und der an der KSH zu erbringenden Studienleistung kein wesentlicher Unterschied besteht.
  • Im Antrag sind Angaben zur anzurechnenden Studienleistung zu machen und ebenso zu dem Modul, für das die Anrechnung beantragt wird.
  • Wird dem Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung stattgegeben, so kann im Studium dazu keine weitere Prüfungsleistung erbracht werden.
  • Bitte beachten Sie die Frist zum Einreichen des Antragsformulars (siehe Formular zur Anerkennung von Studienleistungen).
  • Für jede anzurechnende Studienleistung ist ein eigener Antrag zu stellen.
     

So geht es nach der Antragstellung weiter: 

Nachdem Sie Ihren Antrag im Prüfungsamt eingereicht haben wird dieser an die zuständigen Modulbeauftragten weitergeleitet. Die Modulbeauftragten führen die fachbezogene bzw. inhaltliche Prüfung Ihres Antrages durch. Nach der inhaltlichen Prüfung geht Ihr Antrag weiter an die Prüfungskommission, die den Anerkennungsvorschlag der Modulbeauftragten und die zugehörige Begründung noch einmal prüft. 
Stimmt die Prüfungskommission dem Vorschlag der Modulbeauftragten zu, ist das Anrechnungsverfahren abgeschlossen und Sie erhalten vom Prüfungsamt eine Mail mit Ihrem Bescheid zu Ihrem Anrechnungsantrag. Dieser Bescheid ist gültig – über die Begründung hinausgehende Informationen zu Hintergründen der Entscheidung können wir Ihnen nicht mitteilen. Sind sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie einen offiziellen Widerspruch an die Prüfungskommission richten, die ein mögliches Widerspruchsverfahren bearbeitet.

Informieren Sie sich vor der Antragstellung gerne in unserer digitalen „Anerkennungssprechstunde“:
Die Sprechstunde findet jeweils zum Start des Wintersemesters statt. Wir informieren Sie rechtzeitig über die nächsten Termine.

Melden Sie sich bitte jeweils bis spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Sprechstundentermin unter fakultaet.sozialearbeit.muc@ksh-m.de für die Anerkennungssprechstunde an, um die Zugangsdaten zu erhalten.

 

Ihr Ansprechpartner hierfür ist:

Thomas Schmitz
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8419
thomas.schmitz@ksh-m.de
 

Ausgefüllte Formblätter zur Anrechnung von Studienleistungen sind unterschrieben bis Montag, 15.11. per E-Mail im Prüfungsamt einzureichen. Formular zum Download: Anerkennung von Studienleistungen

Zusammen mit dem Antrag ist eine Kopie des Zeugnisses einzureichen, das die erbrachte Studienleistung bestätigt. Bei mehreren Anträgen genügt die eine Zeugniskopie.

Hinweis:
Es obliegt Ihnen, die Informationen zu Inhalt, Lern- und Kompetenzzielen und zum Umfang von erbrachten Studienleistungen, soweit das möglich ist, sowie die entsprechenden Informationen zu dem Modul, das anerkannt werden soll, im Antrag anzugeben. Gemäß der Lissabon-Konvention, Art. 2, Abs.1 und 2 basiert die Anerkennung auf angemessenen Informationen über die erbrachten Studienleistungen, d.h. ein einfacher Auszug aus einem Studienbuch (Transcript of Records) reicht zur Einschätzung nicht aus.

Anerkennung

Staatliche Anerkennung für Pädagog:innen

Für bestimmte Tätigkeiten im sozialen Bereich verlangen Arbeitgeber eine Bestätigung über die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog:in oder Kindheitspädagog:in. Die staatliche Anerkennung bestätigt, dass die fachliche Eignung für eine hoheitliche Tätigkeit als Fachkraft in der sozialen Arbeit im Sinn der jeweiligen Sozialgesetzbücher (z. B. § 72 SGB VIII) gegeben ist. Diese Bestätigung erfolgt auf der Grundlage des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetzes – BaySozKiPädG.

Bitte beachten Sie, dass wir Bestätigungen über die staatliche Anerkennung ausschließlich für Absolvent:innen (Studiengänge Soziale Arbeit und Bildung und Erziehung im Kindesalter) der KSH ausstellen.
Bachelorurkunden vom 30.09.2016 und später enthalten bereits die Bestätigung über die staatliche Anerkennung auf der Bachelorurkunde.

Um Ihnen die Bestätigung ausstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Abschlussurkunde (Bachelor oder Diplom); Urkunde reicht aus, Zeugnis und Diploma-Supplement nicht notwendig
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung)

Bitte scannen Sie die Unterlagen ein und sende Sie diese per E-Mail an angelika.strobl@ksh-m.de.

Für die Ausstellung der Bestätigung ist das Vorlegen des Führungszeugnisses an der Hochschule nicht erforderlich.

Bitte überweisen Sie zudem die Gebühr von 10,00 Euro auf folgendes Konto:

  • Katholische Stiftungshochschule München
  • BIC: GENODEF1M05, IBAN: DE53 7509 0300 0002 1411 24
  • Verwendungszweck: <Name> staatliche Anerkennung

Falls sie eine Zusendung per Post wünschen: 

  • Angabe Ihrer Postadresse (in der E-Mail)
  • Gebühr erhöht sich auf 11,60 Euro (10,00 Euro zzgl. Porto)

Sobald Ihre Unterlagen und ein Hinweis unserer Finanzabteilung über die Einzahlung der Gebühr vorliegen, stellen wir Ihnen gerne die Bestätigung über die staatliche Anerkennung aus.
 

Angelika Strobl 
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8253 
angelika.strobl@ksh-m.de 

Prüfungsamt München

Unser Prüfungsamt am Campus München

Das Prüfungsamt befindet sich im Sockelgeschoss des Ellen-Amman-Seminarhauses in den Räumen 13.S04 und 13.S05. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Ihre Ansprechpersonen.

Das Prüfungsamt München ist an folgenden Tagen geöffnet: 

  • Montag: geschlossen
  • Dienstag bis Donnerstag: 11.00 - 12.30 Uhr
  • Freitag: 11.00 bis 12.30 Uhr (Soziale Arbeit)
  • Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr (Pflege, Masterstudiengänge, Kindheitspädagogik, BEFAS, BEFAS+)

Soziale Arbeit, Studienabschnitt I + II

Angelika Strobl
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8253
angelika.strobl@ksh-m.de 

 

Soziale Arbeit, Studienabschnitt III

Angelica Feliciano
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8254
angelica.feliciano@ksh-m.de 

 

Kindheitspädagogik; Kindheitspädagogik berufsbegleitend/ digital; BEFAS (+)

Ursula von Luxburg
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8220
ursulavon.luxburg@ksh-m.de 

Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben; Angewandte Bildungswissenschaften/ Pädagogik; Soziale Arbeit als Wissenschaft und Profession

Ursula von Luxburg
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8220
ursulavon.luxburg@ksh-m.de 

Pflegepädagogik, Pflege dual, Pflege B.Sc., Healthcare-Management, Hebammenkunde

Mawuko Gabriele Tomfeah
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8221
mawuko.tomfeah@ksh-m.de 

Angewandte Versorgungsforschung, Bildung und Bildungsmanagement im Gesundheitssystem

Mawuko Gabriele Tomfeah
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8221
mawuko.tomfeah@ksh-m.de 

Anmeldung und Abgabe Bachelor- und Masterarbeiten (Soziale Arbeit, Studiengänge der Fakultät Gesundheit und Pflege); staatliche Prüfungen Hebammenkunde und Pflege B.Sc.

Kathrin Hackl
Prüfungsamt München
+49 89 48092-8266
kathrin.hackl@ksh-m.de 

Leitung Studienservice II

Thomas Schmitz
Leitung Prüfungsamt München
+49 89 48092-8419
thomas.schmitz@ksh-m.de

Prüfungsamt Benediktbeuern

Unser Prüfungsamt am Campus Benediktbeuern 

Das Prüfungsamt befindet sich im 1. Stock im Raum N 117 auf unserem Campus Benediktbeuern. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Ihre Ansprechpersonen. 

Das Prüfungsamt Benediktbeuern ist an folgenden Tagen geöffnet:

  • Montag: 13.15 bis 14.15 Uhr
  • Mittwoch: 12.30 bis 14.00 Uhr 

Gabriele Schlieper und Petra Van den Heuvel
pruefungsamt.bb@ksh-m.de
 

Gabriele Schlieper
+49 8857 88-502
 

Petra Van den Heuvel
+49 8857 88-545