1. Studierendensekretariat

Willkommen im Studierendensekretariat der KSH München

Unsere Studierendensekretariate sind Herz und Kompass unserer Hochschule. Hier finden Sie Unterstützung rund um die Studiengangswahl, um Ihre Bewerbung sowie wichtige Termine und Fristen. Wir sind für Sie da – per E-Mail, Telefon und vor Ort.

Studierendensekretariat der KSH Muenchen
Bewerbung & Zulassung

So starten Sie in Ihr Studium an der KSH

Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung? Wann muss ich mich wo bewerben? Alle Informationen rund um Ihren Start an der KSH.

Bachelorstudiengang

Bachelorstudiengang

Sie benötigen eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen:

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
  • Zeugnis der Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife
  • allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Im Einzelfall sind zusätzlich folgende Anträge erforderlich:

Unsere Bachelorstudiengänge starten jeweils zum Wintersemester. Ausführliche Informationen zur Bewerbung und Immatrikulation finden Sie auf den Studiengangsseiten und in unseren PDFs zum Zulassungsverfahren:

Studiengänge für Personen mit ausländischem Studienabschluss:

Studienstart:
Die Bachelorstudiengänge starten jeweils zum Wintersemester (01.10.)

Bewerbungszeiträume im Überblick:

  • Bachelorstudiengänge allgemein: 01.05. bis 15.07.
  • Die Bewerbung bei Hochschulwechsel oder Wiedereinstieg läuft vom 01.05. bis 15.06.
  • Ausnahmen gelten für die folgenden Studiengänge mit dem Bewerbungszeitraum vom 01.05. bis 15.06.:
    • Soziale Arbeit dual (B.A.), Campus München
    • Hebammenkunde (B.Sc.)
    • Kindheitspädagogik (B.A.)
    • Kindheitspädagogik für Bildungsausländer:innen (BEFAS und BEFAS+)
  • Die folgenden Studiengänge haben einen Bewerbungszeitram vom 01.05. bis 31.07.:
    • Soziale Arbeit dual (B.A.), Campus Benediktbeuern
    • Midwifery Led-Care (M.Sc.)
    • Pflegepädagogik (B.A.)
    • Pflege (B.Sc.)
    • Healthcare-Management (B.A.)
    • Wirtschaftspsychologie (B.Sc.)

Hinweis zum Bewerbungszeitraum:
Eine Verlängerung der Bewerbungsfristen einzelner Studiengänge bis zum 15.09. ist kurzfristig möglich. Die jeweils gültige Frist finden Sie auf der Seite des Studiengangs.

Hinweis zur Bewerbung mit einem Zwischenzeugnis:
Sofern Sie Ihr Abiturzeugnis erst im laufenden Jahr erhalten, können Sie sich in den Studiengängen Hebammenkunde und Kindheitspädagogik innerhalb der Bewerbungsfrist mit einem vorläufigen Abiturzeugnis mit Durchschnittsnote oder mit einer Bestätigung Ihrer Durchschnittsnote gemäß Ihrem letzten Halbjahreszeugnis bewerben.

Weitere wichtige Termine:

  • Versand der Zulassungsbescheide (inkl. Infos zu Immatrikulation, Semestergebühren etc.): Laufend bis Ende Juli/ Anfang August
  • Zahlungstermin der Semesterbeiträge: 15.07. (bzw. 2 Wochen ab Zulassung)
  • Termin zum Nachreichen von Abschlusszeugnissen, die im gleichen Jahr erworben wurden: 22.07.
  • Immatrikulation (der genaue Zeitraum wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt): Mitte/ Ende September
  • Semesterbeginn: 01.10.
Konsekutiver Masterstudiengang

Konsekutiver Masterstudiengang

Sie benötigen eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen:

  • Zeugnis eines abgeschlossenen, mindestens sechssemestrigen Bachelor- oder Diplom-Studiums der Sozialen Arbeit, der Pflege, des Pflegemanagements, der Pflegepädagogik, BWL, VWL oder Bildung und Erziehung im Kindesalter oder eines gleichwertigen, fachverwandten Abschlusses an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses an einer ausländischen Hochschule mit mindestens der Abschlussnote 2,5.
  • Zeugnisse eines Bachelor- oder Diplom-Studiums aus dem Ausland müssen mit einer Notenübersicht in amtlich beglaubigter Übersetzung zur Überprüfung der Gleichwertigkeit eingereicht werden.

Unsere konsekutiven Masterstudiengänge starten jeweils zum Sommersemester (Ausnahme: Midwifery-Led Care). Ausführliche Informationen zur Bewerbung und Immatrikulation finden Sie auf den Studiengangsseiten und in unseren PDFs zum Zulassungsverfahren:

Studienstart:
Die Masterstudiengänge starten jeweils zum Sommersemester (15.03.) mit Ausnahme des Masters Midwifery-Led Care (M.Sc.), der zum Wintersemester startet (01.10.)

Bewerbungszeiträume im Überblick:

  • Masterstudiengänge allgemein: 01.12. bis 31.01.
  • Ausnahme Midwifery-Led Care (M.Sc.): 01.05. bis 15.07.
  • Bewerbung bei Hochschulwechsel oder Wiedereinstieg: 01.12. bis 15.01.

Hinweis zum Bewerbungszeitraum:
Eine Verlängerung der Bewerbungsfristen einzelner Studiengänge bis zum 15.02. ist kurzfristig möglich. Die jeweils gültige Frist finden Sie auf der Seite des Studiengangs.

Weitere wichtige Termine:

  • Versand der Zulassungsbescheide (inkl. Infos zu Immatrikulation, Semestergebühren etc.): Ende Januar
  • Zahlungstermin der Semesterbeiträge: 15.02. (bzw. 2 Wochen ab Zulassung)
  • Immatrikulation (der genaue Zeitraum wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt): Anfang März
  • Semesterbeginn: 15.03.
  • Termin zum Nachreichen von Abschlusszeugnissen: 31.03.
Studieren ohne Abitur

Studieren ohne Abitur

Beruflich Qualifizierte können an der KSH München auch ohne Abitur studieren. Hier finden Sie einen Überblick, welche Nachweise Sie für Ihre Bewerbung benötigen. Wir unterscheiden dabei nach dem allgemeinen Hochschulzugang und dem fachgebundenen Hochschulzugang.

Für Ihre Bewerbung an der KSH benötigen Sie einen der nachfolgenden Nachweise.

  • Zeugnis über eine bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung oder
  • Zeugnis über eine abgelegte berufliche Fort- und Weiterbildungsprüfung im Gesundheitswesen und in der Verwaltung (mit einem mind. 400 Stunden umfassenden vorbereitenden Lehrgang) oder
  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie (z. B. Erzieher:in)

Für Ihre Bewerbung an der KSH benötigen Sie alle nachfolgenden Nachweise.

  • erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des BBiG, der HwO, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich (im Anschluss an Ihre Berufsausbildung)

Zusätzlich zu dem verpflichtenden Beratungsgespräch (siehe unten) müssen beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang ein Probestudium von zwei Semestern erfolgreich absolvieren.

Ein fachgebundener Hochschulzugang bedeutet, der Studiengang muss mit Ihrer Ausbildung und Berufspraxis verwandt sein. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft liegt bei der Hochschule.

Bitte beachten Sie: Im Studiengang der Hebammenkunde ist eine Bewerbung laut § 10 des Hebammengesetzes nur mit der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in und Ausbildung zur Hebamme/ zum Geburtshelfer möglich.

Sie besitzen eine berufliche Qualifikation und möchten an der KSH studieren? Dann werden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen. Falls Sie bereits an einer anderen bayerischen Hochschule ein solches Gespräch geführt haben, legen Sie bitte den Nachweis darüber Ihrer Bewerbung bei.

Hochschulwechsel und Wiedereinstieg

Infos zum Hochschulwechsel und Wiedereinstieg

Für Bewerbungen bei einem Hochschulwechsel oder einem Wiedereinstieg gelten besondere Bewerbungsfristen und Termine. Zudem benötigen wir einige Dokumente von Ihnen.

  • Bewerbungsfrist: 01.05. bis 15.06.
  • Einstieg nur im 3. und 5. Semester möglich (in Ausnahmefällen auch im 7. Semester)
  • Versand der Bescheide: Ende Juli
  • Bewerbungsfrist: 01.12. bis 15.01.
  • Einstieg nur im 2., 4. oder 6. Semester möglich
  • Versand der Bescheide: Mitte Februar
  • formloser Antrag mit Begründung für den Hochschulwechsel oder Wiedereinstieg ggf. mit entsprechenden Belegen
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Aufstellung der bereits erworbenen Modulprüfungsnachweise mit Credit Points bzw. der bis zu Semesterende zu erwartenden Prüfungsleistungen
  • Modulhandbuch bei Hochschulwechsel
  • Immatrikulationsbescheinigung und Studienverlaufsbescheinigung der bisherigen Hochschule bei Hochschulwechsel
  • Passfoto im jpg-Format
  • Nur bei Hochschulwechsler:innen im Studiengang Hebammenkunde: Angaben zu geleisteten Praxisstunden
Infos für Studieninteressierte aus dem Ausland

Infos für Studieninteressierte aus dem Ausland

Sie haben eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an der KSH München studieren? Wir freuen uns über Ihr Interesse und sind gespannt auf Ihre Bewerbung.

Hier finden Sie alle Voraussetzungen und Details zum Bewerbungsprozess für internationale Vollstudierende.

Nachweis über Krankenversicherung

Nachweis über Krankenversicherung

Voraussetzung zur Immatrikulation an unserer Hochschule ist (laut Bayerischem Hochschulgesetz und Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung) ein Nachweis, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung, sein werden.
Sollten Sie versicherungsfrei sein, benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.

Eine Immatrikulation ohne Bestätigung des Versicherungsstatus der Krankenkasse ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Studiengang Hebammenkunde eine gesetzliche Krankenversicherung vorgeschrieben ist.

Wenden Sie sich bitte mit dem Zulassungsbescheid an Ihre Krankenkasse, damit diese Ihren Versicherungsstatus an die Hochschule meldet. Die Meldung zur Krankenversicherung an die Hochschule erfolgt digital und ausschließlich über die Krankenkasse.

Für diejenigen, die von der Versicherungspflicht befreit sind, ist die Krankenkasse zuständig, die die Befreiung vorgenommen hat. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
Studierende, die zu Studienbeginn versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, wenden sich bitte an die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand oder an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl.
Für weitergehende Informationen erkunden Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung bzw. bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Deutschlandticket für Studierende

Als Student:in an der KSH haben Sie Anspruch auf das ermäßigte Deutschlandticket für Studierende (29€-Ticket).

Studierendensekretariat München
Studierendensekretariat München

Unser Studierendensekretariat am Campus München 

Das Studierendensekretariat befindet sich im Sockelgeschoss des Ellen-Amman-Seminarhauses im Raum 13.S06. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Ihre Ansprechpersonen.

 

Öffnungszeiten

Das Studierendensekretariat München ist an folgenden Tagen geöffnet:

  • Dienstag bis  Freitag: 09.30 - 12.30 Uhr (Öffnungszeiten vor Ort)
  • Montag bis Freitag: 09.00 - 15.00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
  • Alternative Termine können gerne per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.

Ansprechperson

Studierendensekretariat München
Studierendensekretariat München
KSHplus

Weitere Informationen

Rückmeldung

Rückgemeldet ist entsprechend § 10, Abs. 2 in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der KSH, wer bis zum offiziellen Zahlungstermin alle Beiträge für das kommende Semester bezahlt hat.

Beurlaubung

Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung).

Exmatrikulation

Absolvent:innen werden zum Ende des Semesters ohne Antrag exmatrikuliert, nachdem sie die Abschlussprüfung bestanden haben.

Bescheinigungen und Adressänderungen

Ihre Adresse hat sich geändert? Sie können Ihre neue Adressdaten jederzeit über das Hochschulportal der KSH eingeben.
Studierendensekretariat Benediktbeuern
Studierendensekretariat Benediktbeuern

Unser Studierendensekretariat am Campus Benediktbeuern

Das Studierendensekretariat befindet sich im 1. Stock im Raum N119 auf unserem Campus Benediktbeuern. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Ihre Ansprechperson.

 

Öffnungszeiten

  • Montag und Mittwoch: 11.00 bis 14.00 Uhr
  • Alternative Termine können gerne per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.

Ansprechperson

Studierendensekretariat Benediktbeuern
KSHplus

Weitere Informationen

Rückmeldung

Rückgemeldet ist entsprechend § 10, Abs. 2 in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der KSH, wer bis zum offiziellen Zahlungstermin alle Beiträge für das kommende Semester bezahlt hat.

Beurlaubung

Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung).

Exmatrikulation

Absolvent:innen werden zum Ende des Semesters ohne Antrag exmatrikuliert, nachdem sie die Abschlussprüfung bestanden haben.

Bescheinigungen und Adressänderungen

Ihre Adresse hat sich geändert? Sie können Ihre neuen Adressdaten jederzeit über das Hochschulportal der KSH eingeben.