Unsere Studierendensekretariate sind Herz und Kompass unserer Hochschule. Hier finden Sie Unterstützung rund um die Studiengangswahl, um Ihre Bewerbung sowie wichtige Termine und Fristen. Wir sind für Sie da – per E-Mail, Telefon und vor Ort.
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung? Wann muss ich mich wo bewerben? Alle Informationen rund um Ihren Start an der KSH.
Sie benötigen eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen:
Im Einzelfall sind zusätzlich folgende Anträge erforderlich:
Unsere Bachelorstudiengänge starten jeweils zum Wintersemester. Ausführliche Informationen zur Bewerbung und Immatrikulation finden Sie auf den Studiengangsseiten und in unseren PDFs zum Zulassungsverfahren:
Studiengänge für Personen mit ausländischem Studienabschluss:
Studienstart:
Die Bachelorstudiengänge starten jeweils zum Wintersemester (01.10.)
Bewerbungszeiträume im Überblick:
Hinweis zum Bewerbungszeitraum:
Eine Verlängerung der Bewerbungsfristen einzelner Studiengänge bis zum 15.09. ist kurzfristig möglich. Die jeweils gültige Frist finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Hinweis zur Bewerbung mit einem Zwischenzeugnis:
Sofern Sie Ihr Abiturzeugnis erst im laufenden Jahr erhalten, können Sie sich in den Studiengängen Hebammenkunde und Kindheitspädagogik innerhalb der Bewerbungsfrist mit einem vorläufigen Abiturzeugnis mit Durchschnittsnote oder mit einer Bestätigung Ihrer Durchschnittsnote gemäß Ihrem letzten Halbjahreszeugnis bewerben.
Weitere wichtige Termine:
Sie benötigen eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Unsere konsekutiven Masterstudiengänge starten jeweils zum Sommersemester (Ausnahme: Midwifery-Led Care). Ausführliche Informationen zur Bewerbung und Immatrikulation finden Sie auf den Studiengangsseiten und in unseren PDFs zum Zulassungsverfahren:
Studienstart:
Die Masterstudiengänge starten jeweils zum Sommersemester (15.03.) mit Ausnahme des Masters Midwifery-Led Care (M.Sc.), der zum Wintersemester startet (01.10.)
Bewerbungszeiträume im Überblick:
Hinweis zum Bewerbungszeitraum:
Eine Verlängerung der Bewerbungsfristen einzelner Studiengänge bis zum 15.02. ist kurzfristig möglich. Die jeweils gültige Frist finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Weitere wichtige Termine:
Beruflich Qualifizierte können an der KSH München auch ohne Abitur studieren. Hier finden Sie einen Überblick, welche Nachweise Sie für Ihre Bewerbung benötigen. Wir unterscheiden dabei nach dem allgemeinen Hochschulzugang und dem fachgebundenen Hochschulzugang.
Für Ihre Bewerbung an der KSH benötigen Sie einen der nachfolgenden Nachweise.
Für Ihre Bewerbung an der KSH benötigen Sie alle nachfolgenden Nachweise.
Zusätzlich zu dem verpflichtenden Beratungsgespräch (siehe unten) müssen beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang ein Probestudium von zwei Semestern erfolgreich absolvieren.
Ein fachgebundener Hochschulzugang bedeutet, der Studiengang muss mit Ihrer Ausbildung und Berufspraxis verwandt sein. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft liegt bei der Hochschule.
Bitte beachten Sie: Im Studiengang der Hebammenkunde ist eine Bewerbung laut § 10 des Hebammengesetzes nur mit der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in und Ausbildung zur Hebamme/ zum Geburtshelfer möglich.
Sie besitzen eine berufliche Qualifikation und möchten an der KSH studieren? Dann werden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen. Falls Sie bereits an einer anderen bayerischen Hochschule ein solches Gespräch geführt haben, legen Sie bitte den Nachweis darüber Ihrer Bewerbung bei.
Für Bewerbungen bei einem Hochschulwechsel oder einem Wiedereinstieg gelten besondere Bewerbungsfristen und Termine. Zudem benötigen wir einige Dokumente von Ihnen.
Sie haben eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an der KSH München studieren? Wir freuen uns über Ihr Interesse und sind gespannt auf Ihre Bewerbung.
Voraussetzung zur Immatrikulation an unserer Hochschule ist (laut Bayerischem Hochschulgesetz und Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung) ein Nachweis, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung, sein werden.
Sollten Sie versicherungsfrei sein, benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.
Eine Immatrikulation ohne Bestätigung des Versicherungsstatus der Krankenkasse ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Studiengang Hebammenkunde eine gesetzliche Krankenversicherung vorgeschrieben ist.
Wenden Sie sich bitte mit dem Zulassungsbescheid an Ihre Krankenkasse, damit diese Ihren Versicherungsstatus an die Hochschule meldet. Die Meldung zur Krankenversicherung an die Hochschule erfolgt digital und ausschließlich über die Krankenkasse.
Für diejenigen, die von der Versicherungspflicht befreit sind, ist die Krankenkasse zuständig, die die Befreiung vorgenommen hat. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
Studierende, die zu Studienbeginn versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, wenden sich bitte an die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand oder an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl.
Für weitergehende Informationen erkunden Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung bzw. bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Als Student:in an der KSH haben Sie Anspruch auf das ermäßigte Deutschlandticket für Studierende (29€-Ticket).
Das Studierendensekretariat befindet sich im Sockelgeschoss des Ellen-Amman-Seminarhauses im Raum 13.S06. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Ihre Ansprechpersonen.
Das Studierendensekretariat München ist an folgenden Tagen geöffnet:
Das Studierendensekretariat befindet sich im 1. Stock im Raum N119 auf unserem Campus Benediktbeuern. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Ihre Ansprechperson.