Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften verpflichten wir uns zur Einhaltung von Qualitätsprinzipien in Forschung und Wissenschaft. Diese basieren auf dem Grundsatz der wissenschaftlichen Selbstverwaltung. Anlaufstelle für Fragen und Hinweise ist die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis.
Zur Sicherung von Redlichkeit und Qualität in der Wissenschaft hat die KSH München im Jahr 2022 eine „Verfahrensordnung der Katholischen Stiftungshochschule München zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG e.V.) formuliert. Die Verfahrensordnung umfasst die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis und ist ein wesentliches Merkmal wissenschaftlicher Qualitätssicherung an der KSH. Die Anerkennung durch die DFG erfolgte im April 2022.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder auf andere Weise deren Forschungs-, Entwicklungs- oder Transfertätigkeit beeinträchtigt wird. Dazu zählen auch falsche Anschuldigungen.
Auf dem Grundsatz der wissenschaftlichen Selbstverwaltung verpflichten wir uns zur Einhaltung wissenschaftsimmanenter Qualitätsprinzipien. Durch die Einrichtung der Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis, die Benennung entsprechender Ombudspersonen, die Einrichtung einer entsprechenden Kommission und der Bekanntgabe eines festen Verfahrensablaufs zur Behandlung von Verdachtsfällen stellen wir eine faire Behandlung sicher.
Bei Fragen, Hinweisen, Verdachtsfällen oder allen Themen wenden Sie sich gern an die benannten Ombudspersonen. Auf Wunsch ist selbstverständlich eine vertrauliche Behandlung des Anliegens möglich. Eine anonyme Meldung ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig.