Haben Sie übergriffiges Verhalten erlebt? Wurden Sie körperlich angegriffen oder verbal angegangen? Oder geht Ihnen ein Erlebnis nach und Sie überlegen noch, was da eigentlich passiert ist? Dann können Sie sich hier informieren und Hilfe holen.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt verletzt die Würde und die persönliche Integrität der betroffenen Menschen. Sie würdigt Menschen herab und kann schwere, andauernde Konsequenzen für die körperliche sowie psychische Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und die berufliche Entwicklung der betroffenen Person haben.
Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt passieren auch an Hochschulen. Gerade in asymmetrischen Machtverhältnissen in Lehre, Praxisphasen, in Forschung und Arbeitskontexten braucht es die Sensibilisierung für den Missbrauch gegenüber nachgeordneten Personen.
Alle Angehörigen der KSH sollen in einem Klima des Respekts und der Achtung, der Wertschätzung und Gleichberechtigung miteinander leben, lernen, forschen und arbeiten können. Deshalb setzt die KSH ein deutliches Zeichen und macht nachdrücklich klar, dass jegliche Form sexualisierter Diskriminierung und Gewalt in ihrem Kontext nicht geduldet wird.
Die KSH sagt klar „Nein“ zu sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Bei Fragen, Beratungsbedarf und im Fall von Beschwerden stehen verschiedene Ansprechpersonen zur Verfügung. Gemäß den Richtlinien zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt kann Beschwerde erhoben werden. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. Auch eine Beschwerde zusammen mit oder über eine Vertrauensperson ist möglich.
Sexualisierte Belästigung und Gewalt umfasst alle unerwünschten Verhaltensweisen mit geschlechtsbezogenem und sexuellem Bezug. Die Verhaltens- und Handlungsweisen sind beleidigend, beschämend, demütigend oder erniedrigend.
Sexualisierte Belästigung ist
Sexuelle Diskriminierung meint die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, z. B. bei Stellenvergabe.
Sexualisierte Diskriminierung meint die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, etwa bei der Vergabe von Stellen, Beförderungen, Funktionsaufgaben.
Sexualisierte Belästigung und Gewalt kann verbal, non-verbal oder physisch gefasst sein. Dazu gehören:
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die Psychosoziale Beratung, die Ombudsstellen und die Behindertenbeauftragten der KSH München stehen Ihnen zum vertraulichen Gespräch und für Beschwerden zur Verfügung. Sie stehen unter Schweigepflicht und sind dem Datenschutz verpflichtet. Alle persönlichen und inhaltlichen Informationen werden vertraulich behandelt.
Zur Prävention sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt bietet die KSH München in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen an. Zur Sensibilisierung im Umgang mit körpernahen Lehr-Lern-Situationen haben die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese finden Sie hier.
Frauennotruf e.V.
+49 89 763737
www.frauennotruf-muenchen.de
Frauenhilfe München
+49 89 354830
www.frauenhilfe-muenchen.de
MIM Münchner Informationszentrum für Männer e.V.
+49 89 5439556
www.maennerzentrum.de