Die interdisziplinäre Ethikkommission für Forschung an der Katholischen Stiftungshochschule München erstellt Ethikvoten und beantwortet forschungsethische Fragestellungen fachübergreifend. Sie beurteilt Forschungsprojekte mit pflege-, gesundheits-, sozial-, bildungs- und religionswissenschaftlichen oder therapeutischen Themen unter ethischen Aspekten. Die Kommission tagt mindestens zweimal im Jahr.
Die Ethikkommission der KSH wird immer dann tätig, wenn Forschende der KSH ein Ethikvotum benötigen, da dieses für den Feldzugang von den jeweiligen Gatekeepern verlangt wird. Das gilt insbesondere bei Drittmittelprojekten, wissenschaftlichen Forschungsprojekten hauptberuflich Lehrender aber auch bei Promovierenden.
Die interdisziplinäre Ethikkommission der KSH ist für Bachelorarbeiten nicht zuständig. Die Lehre und Beratung hinsichtlich forschungs- und wissenschaftsethischer Fragen obliegt hier den Lehrenden in den Seminaren zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur Forschung und Methodik, je nach Studien- und Prüfungsordnung und Modulplan sowie primär den Betreuer:innen der Arbeiten.
Im Bachelorstudium werden die Kompetenzen dazu angebahnt und eingeübt, eigen- bzw. alleinverantwortliche Forschung findet definitionsgemäß nicht statt. Diese Qualifikationsarbeiten fallen auch in dieser Hinsicht in den Verantwortungsbereich der Lehrenden, die diese Arbeiten betreuen. Diese sind die Ansprechpartner:innen für die Studierenden in allen forschungsbezogenen Fragen und beraten sie zum korrekten Vorgehen.
Die Kommission nimmt üblicherweise auch keine Master- und Studienarbeiten an. Diese können aber in begründeten Ausnahmefällen dann zur Begutachtung angenommen werden, wenn Gründe vorgebracht werden (wie z. B. Gatekeeper, feste Publikationsabsicht), die für die ausnahmsweise Bearbeitung sprechen.