1. Ethikkommission

Interdisziplinäre Ethikkommission für die Forschung

Die interdisziplinäre Ethikkommission für Forschung an der Katholischen Stiftungshochschule München erstellt Ethikvoten und beantwortet forschungsethische Fragestellungen fachübergreifend. Sie beurteilt Forschungsprojekte mit pflege-, gesundheits-, sozial-, bildungs- und religionswissenschaftlichen oder therapeutischen Themen unter ethischen Aspekten. Die Kommission tagt mindestens zweimal im Jahr.

Forschungsethik

Verantwortung und Vorgehen bei Qualifikationsarbeiten

Die Ethikkommission der KSH wird immer dann tätig, wenn Forschende der KSH ein Ethikvotum benötigen, da dieses für den Feldzugang von den jeweiligen Gatekeepern verlangt wird. Das gilt insbesondere bei Drittmittelprojekten, wissenschaftlichen Forschungsprojekten hauptberuflich Lehrender aber auch bei Promovierenden.

Relevant für Bachelorarbeiten?

Die interdisziplinäre Ethikkommission der KSH ist für Bachelorarbeiten nicht zuständig. Die Lehre und Beratung hinsichtlich forschungs- und wissenschaftsethischer Fragen obliegt hier den Lehrenden in den Seminaren zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur Forschung und Methodik, je nach Studien- und Prüfungsordnung und Modulplan sowie primär den Betreuer:innen der Arbeiten. 

Im Bachelorstudium werden die Kompetenzen dazu angebahnt und eingeübt, eigen- bzw. alleinverantwortliche Forschung findet definitionsgemäß nicht statt. Diese Qualifikationsarbeiten fallen auch in dieser Hinsicht in den Verantwortungsbereich der Lehrenden, die diese Arbeiten betreuen. Diese sind die Ansprechpartner:innen für die Studierenden in allen forschungsbezogenen Fragen und beraten sie zum korrekten Vorgehen.

Relevant für Masterarbeiten?

Die Kommission nimmt üblicherweise auch keine Master- und Studienarbeiten an. Diese können aber in begründeten Ausnahmefällen dann zur Begutachtung angenommen werden, wenn Gründe vorgebracht werden (wie z. B. Gatekeeper, feste Publikationsabsicht), die für die ausnahmsweise Bearbeitung sprechen.

Wichtig zu wissen

  • Eine Ethikprüfung bzw. das Einholen eines Ethikvotums ist keine Routinemaßnahme, mit der Studierende die forschungsethischen Aspekte ihrer Arbeit an die Kommission delegieren können.
  • Sollte ein Ethikvotum für den Feldzugang – in seltenen Ausnahmefällen – für eine reine Qualifikationsarbeit (BA / Studienarbeit) von evtl. Gatekeepern verlangt werden, ist der Antrag in Abstimmung und über die verantwortlichen Betreuenden zu erstellen. Diese sind auch Ansprechpersonen der Kommission.
  • Für alle forschungsethischen Fragen in Qualifikationsarbeiten sind die Kolleg:innen zuständig und verantwortlich, die die Arbeit betreuen.
  • Anträge können ausschließlich von Mitgliedern der Hochschule in schriftlicher Form gestellt werden. Bitte senden Sie hierfür das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse ethikkommission@ksh-m.de. Externe Anträge können derzeit leider nicht begutachtet werden.
  • Infos zur Geschäfts- und Verfahrensordnung finden Sie in der PDF-Datei.
Mitglieder

Die Ethikkommission im Überblick