Qualitätskriterien für das hochschulische Praxislernen in der Pflege (QUAHOPP)

Festlegen der Qualitätskriterien für die praktischen Studieninhalte in der hochschulischen Pflegeausbildung.

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Das Zentrum für Forschung und Entwicklung (Z:F:E) ist die erste Anlaufstelle für Interessierte und Partner.

Projektziel:
Mit Einführung des Heimgesetzes (HeimG) im Jahr 1974 wurde festgelegt, dass für die Beschäftigten und deren Anzahl Mindestanforderungen festzulegen sind. Die hierzu erstellte Verordnung, zuletzt 1998 geändert, sah vor, dass betreuende Tätigkeiten „nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden [dürfen]. Hierbei muss mindestens einer, bei mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein“ (§ 5 Abs. 1 HeimPersV 1998). Von dieser Regelung konnte jedoch „mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner erforderlich oder ausreichend“ war (§ 5 Abs. 2 HeimPersV 1998).

Diese Auflassung ist aktuell im bayerischen Heimgesetz, dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), das das bundesweite Heimgesetz nach der Kompetenzübertragung auf die Länder im Rahmen der Föderalismusreform abgelöst hat, nicht mehr zu finden, so dass die Mindestquote für Fachkräfte von 50 % zwingend einzuhalten ist. Durch die Zunahme von pflegebedürftigen Personen in der stationären Versorgung werden aufgrund dieser ordnungsrechtlichen Regelung zukünftig deutlich mehr Pflegefachkräfte benötigt. Anbieter stationärer Pflegeeinrichtungen werden angesichts des bestehenden und sich in Zukunft noch verschärfenden Pflegefachkraftmangels somit vor eine große Herausforderung gestellt.

Gegenstand des Angebots ist die Durchführung einer Untersuchung und die Erstellung eines Gutachtens, in welchem erläutert wird, wie in Bayern eine ordnungsrechtliche Fachkraftquote von 50 % fachlich sinnvoll und konzeptbezogen ausgefüllt werden kann. Die Fachkraftquote wird in § 15 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) geregelt. Im Gutachten soll aufgezeigt werden, welche Voraussetzungen bzw. Konzepte notwendig sind, um die Fachkraftquote auszufüllen, ohne die Qualität in den Pflegeeinrichtungen abzusenken.


Projektleitung an der KSH:
Prof. Dr. Bernd Reuschenbach


Projektmitarbeit an der KSH:
 Nicole Anwand, M.A.


Förderung bzw. Auftraggebende:
Universität Bremen
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege


Laufzeit des Projekts:
 01.11.2018 bis 30.04.2021