Gutachten zur Veröffentlichung der Pflege-Prüfberichte

Gutachterliche Stellungnahme zu Inhalt, Organisation und Veröffentlichung der Qualitätsprüfberichte bzw. der Qualitätsprüfungen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 des PfleWoqG.

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Das Zentrum für Forschung und Entwicklung (Z:F:E) ist die erste Anlaufstelle für Interessierte und Partner.

Projektziel:
Während bis in die 1990er Jahre die Selbstverpflichtung zur Qualitätssicherung von Pflegeheimen als ausreichend erachtet wurde, sind inzwischen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene formuliert worden, die die Einrichtungen zu einer externen Qualitätsprüfung verpflichten. Neben den leistungsrechtlichen Prüfsystemen gibt es die ordnungsrechtlichen Verpflichtungen zur Qualitätssicherung wie sie beispielsweise im bayerischen Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege-Wohnqualitätsgesetz, PfleWoqG) festgeschrieben sind.

Die Überarbeitung der Ausführungsverordnung zeigt, dass es hinsichtlich der genutzten Qualitätsbereiche Unsicherheiten gibt. Einerseits im Hinblick auf die relevanten Dimensionen, die in den Blick zu nehmen sind und zum anderen im Hinblick auf die Art der Veröffentlichung, denn gerade dort stehen Anbieter- und Nutzerinteressen oft im Konflikt. Im Mittelpunkt dieses Evaluationsprojektes steht eine gutachterliche Stellungnahme zu Inhalt, Organisation und Veröffentlichung der Qualitätsprüfberichte bzw. der Qualitätsprüfungen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 des PfleWoqG.


Projektleitung an der KSH:
Prof. Dr. Bernd Reuschenbach


Projektmitarbeit an der KSH:
Andrea König


Förderung bzw. Auftraggebende:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege


Laufzeit des Projekts:
01.05.2016 bis 30.04.2018