Die KSH hat die Entwicklung eines Konzepts für die neue Personalbemessung sowie deren Umsetzung in sechs Piloteinrichtungen begleitet.
Projektziel:
Bis spätestens zum 01.04.2025 soll laut § 113c SBG XI in allen deutschen vollstationären Pflegeeinrichtungen das neue Personalbemessungsverfahren eingeführt werden. Das im Jahr 2020 von Rothgang et al. entwickelte Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen passt das Verhältnis zwischen den Qualifikationsniveaus der Pflegeberufe (Pflegefachkraft, Pflegefachhelfer:innen und Pflegehelfer:innen) an. Dadurch soll im Zuge des demographischen Wandels in der Gesellschaft eine hohe Versorgungsqualität – trotz einer Steigerung der Multimorbidität bei den Bewohnenden von stationären Pflegeeinrichtungen, einer erhöhten Komplexität der Versorgung und der wachsenden Personalknappheit in den Pflegeberufen – gewährleistet werden.
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, zusammen mit der KSH-München als wissenschaftliche Begleitung, schon frühzeitig ein Konzept zur Umsetzung der neuen Personalbemessung zu entwickeln und in sechs Piloteinrichtungen umzusetzen. Die besondere Herausforderung ist hierbei, die Tätigkeitsprofile der Pflegeberufe anzupassen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu stärken. Neben der Pflege spielt im Alltag der Bewohnenden von Pflegeeinrichtungen auch der hauswirtschaftliche Bereich eine elementare Rolle. Deshalb denken wir im Projekt KIND bereits über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und integrieren auch den Tätigkeitsbereich der Hauswirtschaft in unsere Arbeitsablaufanalysen.
Projektleitung an der KSH:
Prof. Dr. Anita Hausen
Projektmitarbeit an der KSH:
Domenika Wildgruber M. Sc
Dr. Rebekka Topp
Förderung:
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.
Laufzeit des Projekts:
01.10.2022 bis 29.02.2024
Bildquelle: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V./ Marcus Schlaf