QM Mehr­generationen­häuser

In zwei Stufen werden wissenschaftsbasierte und anwendungsorientierte Kriterien der Qualitätsentwicklung in Mehrgenerationenhäusern entwickelt und deren Umsetzung in Kooperation mit dem Landesnetzwerk der bayerischen Mehrgenerationenhäuser auf fachlicher und organisatorischer Ebene begleitet.

Die Foerderung und Weiterentwicklung der Bayerischen Mehrgenerationenhaeuser

Projektziel:
Die Förderung und Weiterentwicklung der Bayerischen Mehrgenerationenhäuser ist ein zentraler Bestandteil der Generationenpolitik im Freistaat. Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune. Mehrgenerationenhäuser stehen allen Menschen offen – unabhängig von Alter oder Herkunft. Jede und jeder ist willkommen.

Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal: Jüngere Menschen helfen älteren Menschen und umgekehrt. Deren Arbeit soll nun durch ein Qualitätsmanagement noch weiter verbessert werden. Das Qualitätsmanagement soll die Mehrgenerationenhäuser darin unterstützen, die Qualität immer wieder neu herzustellen und abzusichern und nach „innen“ und „außen“ darzustellen. Es sollen im Rahmen von zwei Stufen zuerst wissenschaftsbasierte und anwendungsorientierte Kriterien der Qualitätsentwicklung in den Mehrgenerationenhäusern entwickelt werden und deren Umsetzung in Kooperation mit dem Landesnetzwerk der bayerischen Mehrgenerationenhäuser auf fachlicher und organisatorischer Ebene begleitet werden.

Dabei wird an das Kurzgutachten der KSH München „Erfolgsfaktoren für den Generationenzusammenhalt stärkende Angebote und Projekte im Bereich Bildung“ angeknüpft, das im Jahr 2013 für das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration erstellt wurde.


Projektleitung an der KSH:
Prof. Dr. Egon Endres


Förderung bzw. Auftraggebende:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Referat III 1 – Generationenpolitik)


Laufzeit des Projekts:
01.12.2018 bis 31.12.2019

Bildquelle: AdobeStock/ Irina Schmidt