Das KSH-Semesterticket, mit dem Sie zwischen 18 und 6 Uhr im MVV-Gesamtnetz fahren können, ist im Studienausweis der KSH integriert (MVV-Logo). StudienanfängerInnen erhalten den KSH-Studienausweis mit MVV-Logo bei der Einschreibung im Studierendensekretariat.
Befreiung vom Solidarbeitrag
1. Befreiung
Eine Befreiung vom Solidarbeitrag für das Semesterticket ist nur in einem Ausnahmefall möglich: Einzig schwerbehinderte Studierende können auf Antrag befreit werden, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke vorlegen. Der Antrag ist vor Fälligkeit bei der zuständigen Hochschule bzw. Einrichtung zu stellen.
2. Rückerstattung
Die Rückerstattung des Solidarbeitrags ist nur dann möglich, wenn die Immatrikulation bzw. Rückmeldung von Amts wegen oder gemäß einer Satzung der Hochschule bzw. Einrichtung zurückgenommen wird. Dazu muss weiterhin der Studierendenausweis eingezogen oder ungültig gemacht werden. Die IsarCard Semester kann keinesfalls zurückgegeben werden.
3. In folgenden Fällen besteht KEIN Befreiungsgrund:
Ein Urlaubssemester ist kein Befreiungsgrund. Erasmusstudierende im Ausland müssen den Solidarbeitrag leisten, da sie ja an der Hochschule eingeschrieben und im Besitz eines Studierendenausweises sind ist.