Der Senat ist das zentrale Kollegialorgan der Hochschule und hat entscheidenden Einfluss auf die Hochschulpolitik und gestaltet diese aktiv mit. Er beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für Studium und Lehre, Forschung und Entwicklung, beispielsweise über die Einrichtung neuer Studiengänge, die Bestellung von hauptamtlichen Professorinnen und Professoren oder die Bereitstellung finanzieller Mittel für den infrastrukturellen Ausbau der Hochschule sowie alle zugrundeliegenden Rechtsvorschriften.
Der Senat ist die gewählte Vertretung der Mitglieder der Hochschule, die als Mitglied stimmberechtigt sind oder als beratendes Mitglied mitwirken. Er besteht aus der Hochschulleitung, Vertretern der Professorinnen und Professoren, einer Vertreterin aus der Verwaltung, vier Vertretern der Studierenden und der Frauenbeauftragten.
Ehrensenatoren und EhrenbürgerInnen der KSH
Ehrensenatoren:
Prof. Simon Hundmeyer, ehemaliger Präsident der KSH
Alfred Kohl, ehemaliger Präsident LA-Südbayern und Kuratoriumsvorsitzender †
Prof. Dr. Michael Pieper, ehemaliger Präsident der KSH †
Prof. Karljörg Schäflein, ehemaliger Präsident der KSH
Franz Scherübl, ehemaliger Senatspräsident und Mitglied im Stiftungsrat †
Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger:
Prof. Jakob Braun †
Dr. Friedrich Harrer †
Dr. Benedikt Höfner †
Prof. Andreas Hutter
Prof. Dr. Martha Krause-Lang †
Prof. Dr. Thomas Lawson
Pfarrer Gilbert Niggl
Prof. P. Dr. Franz Schmid SDB †
Prof. P. Dr. Georg Söll SDB †
Prof. Dr. Adelheid Stein †
Das Kuratorium der KSH berät die Hochschule bei strategischen Themen und Entwicklungsfragen sowie in Bezug auf die Außendarstellung und -aktivitäten. Dem Gremium gehören – neben der Hochschulleitung und den gewählten Vertretern aus Lehre – Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Kultur sowie Wirtschaft und beruflicher Praxis an. Das Kuratorium fördert so die Interessen der Hochschule in der Öffentlichkeit und unterstützt sie beim Zusammenwirken mit Fachpraxis und Gesellschaft.